Angesichts der nahenden finalen Entscheidungen im Parlament und der öffentlichen Diskussion um das Gemeinnützigkeitspaket melden wir uns mit einem Update und einer Bewertung:
Das Gemeinnützigkeitspaket mit der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit ist morgen im Parlament im Finanzausschuss und soll am 13.12. endgültig beschlossen werden. Damit ist auch ein In-Kraft-Treten mit 1.1.2024 gesichert.
Davon werden 45.000 Vereine profitieren. Tierschutz-, Bildungs- und Menschrechtsorganisationen erhalten neben der jetzt gesamten Kultur und dem Sport erstmals die Spendenbegünstigung. Es gibt viele Vereinfachungen für kleine Vereine etc.
In den letzten Tagen gab es auf Grund von Bedenken einzelner Organisationen hinsichtlich der Anerkennung und Aberkennung der Spendenabsetzbarkeit und der Gemeinnützigkeit einige Diskussionen. Wir haben diese Fragen intensiv im Verhandlungsprozess mit dem BMF eingebracht und das vorliegende Ergebnis stellt aus unserer Sicht eine Konkretisierung (d.h. Einschränkung des Interpretationsspielraums) und keine Verschärfung gegenüber der jetzigen Rechtslage dar. Warum gibt es unterschiedliche Interpretationen? Es gibt schlicht keine relevante Judikatur zur Aberkennung der Spendenabsetzbarkeit und Gemeinnützigkeit aus den letzten Jahren (im Übrigen auch ein Qualitätsnachweis für unseren Sektor). Wir wurden im gesamten Verhandlungsprozess hervorragend von Thomas Höhne (den ihr als Vereinsrechtsexperten entweder aus der direkten Arbeit mit ihm, aus seinem Standardwerk zum Vereinsrecht oder aus unseren Webinaren kennt) und von einigen unserer Vorteilspartner:innen aus den Wirtschaftssprüfer:innen und Steuerberater:innen fachlich unterstützt.

Zu den aufgeworfenen Punkten:

Bewertung der im Gesetzespaket vorgesehenen „Strafbestimmungen“

Die Bestimmungen zu Zuerkennung bzw. Aberkennung der Gemeinnützigkeit sowie der Spendenabsetzbarkeit basieren im Wesentlichen auf bereits bestehenden Regelungen in anderen Gesetzen.

Bereits jetzt können wiederholte schwerwiegende oder fortgesetzte Verstöße gegen die Rechtsordnung zum Entzug der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörden oder zur Auflösung eines Vereines durch die Vereinsbehörde führen. Bereits nach der geltenden Rechtslage kann die Gemeinnützigkeit von der Steuerbehörde aberkannt werden, wenn wesentliche Mittel für nicht gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Hier gibt es in der Praxis immer wieder Fälle.

Der geplante Gesetzestext stellt ebenfalls klar, dass nicht jegliche Form strafbarer Handlungen zum Verlust der Spendenabsetzbarkeit führen kann. Vielmehr müsste ein erheblicher Anteil der Spenden („Mittel in nicht bloß untergeordnetem Ausmaß“ bedeutet laut Judikatur rund 10 Prozent) für die Begleichung von Strafen verwendet werden. Davon wäre laut unserem Wissensstand auch in Zukunft keine österreichische NGO auch nur annähernd betroffen. Die Behörde muss dabei auch immer die verfassungsrechtlichen Grenzen beachten, wonach insbesondere zivilgesellschaftliches Engagement durch das Versammlungsrecht streng geschützt ist. Wie auch bisher wird natürlich viel an der Vollzugspraxis liegen. Daran ändert sich nichts und es gibt die Vereinbarung mit dem BMF, dass die Vollziehung gemeinsam im gesetzlich verankerten Spendenarbeitskreis evaluiert wird.

Bewertung der fehlenden aufschiebenden Wirkung

In den Verhandlungen und auch in unserer Stellungnahme haben wir intensiv auf die fehlende aufschiebende Wirkung bei einem Rechtsmittel gegen eine Aberkennung der Spendenabsetzbarkeit und/oder der Gemeinnützigkeit hingewiesen. Im Übrigen eine Lücke, die auch aktuell besteht und damit ebenfalls im bisherigen Gesetzespaket keine Verschlechterung zum Status quo. Das ist im Übrigen auch jener Punkt den Prof. Heinz Mayer als verfassungswidrig bezeichnet hat. Hier ist weiterhin Bewegung in der Sache, wie auch Finanzminister Brunner in der Pressekonferenz am Donnerstag angedeutet hat. Zu lösen ist allerdings die Herausforderung, dass aus Sicht der Spendenorganisationen keinesfalls der/die Spender:in Jahre nach der Spende zu einer Nachzahlung der Steuer verpflichtet werden kann, wenn in der Instanz eine Aberkennung bestätigt wird. Mit gutem Willen wird sich das aber lösen lassen.

Zum Schluss noch ein Blick auf die wichtigen Punkte, die sich durch das Paket positiv verändern werden:

  • die rechtliche Absicherung der Aufwandspauschale für Freiwillige
  • die Ausweitung der Spendenbegünstigung auf alle gemeinnützigen Zwecke und damit auch auf Sport, Kunst und Kultur, Bildung, Tierschutz, Demokratie und Menschenrechte etc.
  • die Verkürzung der Wartefrist für die Spendenabsetzbarkeit auf zwölf Monate
  • die Verfahrenserleichterungen für kleine gemeinnützige Organisationen durch Antragstellung über Steuerberater:innen
  • die Verwaltungsvereinfachung für beide Seiten durch Einführung eines Dauerbescheides
  • die deutliche Attraktivierung von gemeinnützigen Stiftungen durch großzügigere Rahmenbedingungen bei Mittelzuwendung, Einführung der Vortragsfähigkeit und Endowmenterleichterung
  • die verbesserte Rechtssicherheit durch die Änderungen in der BAO
  • die Ausweitungen der Gebührenbefreiung der Strafregisterbescheinigung

Wir halten euch auf dem Laufenden.

Alles Liebe,
Stefan Wallner

 

 


SERVICE: Kostenlose (Erst)-Beratung von Vereinsorganen

Haben Sie Fragen zu Vereinsgründung oder Gemeinnützigkeit? Suchen Sie nach Expertise zu vereins- bzw. steuerrechtlichen Fragen? Wir beraten und vermitteln kostenlos.
Reservieren Sie hier gleich online Ihren Beratungstermin!

 


MITGLIED WERDEN: Werdet Teil des Bündnis für Gemeinnützigkeit
Interesse an einer Mitgliedschaft? Gebt uns Bescheid und wir informieren euch über Vorteile und Voraussetzungen.
Mitglied werden.

JETZT: Ab sofort können sich gemeinnützige Organisationen für ihre unternehmerisch tätigen Bereiche über den aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss II (EKZ 2) bis 02.11.2023 voranmelden.

Eine Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Der darauffolgende Antragsstart ist für 09.11.2023 angesetzt. Alle Infos und FAQs findet ihr hier.

Es sind jene gemeinnützigen Vereine oder sonstigen gemeinnützigen Rechtsträger antragsberechtigt, die Unternehmer im Sinne des UStG sind bzw. hinsichtlich ihrer unentbehrlichen und entbehrlichen Hilfsbetriebe nicht der Liebhabereivermutung unterliegen. In der Regel ist das jedenfalls der Fall, wenn eine Steuererklärung eingereicht wird.

DEMNÄCHST: Der ergänzende „Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen“ (NPO-EKZ) befindet sich noch in Ausarbeitung. Analog zum EKZ für Unternehmen werden im NPO-EKZ Energiemehrkosten in den Jahren 2022 und 2023 teilweise gefördert. Die Antragsstellung wird voraussichtlich ab November/Dezember möglich sein. Der NPO-EKZ richtet sich ausschließlich an gemeinnützige sowie kirchliche Organisationen, die nicht oder zumindest teilweise nicht unternehmerisch tätig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind. Wir werden dazu informieren, sobald die Richtlinien vorliegen.

DAS HEISST: Eine Organisation (Rechtsträger) kann jeweils hinsichtlich ihrer unternehmerischen Teile im EKZ 2 und hinsichtlich ihrer nicht-unternehmerischen Teile (Liebhabereibetriebe) im NPO-EKZ antragsberechtigt sein. Damit unterscheidet sich der NPO-EKZ in Bezug auf die antragsberechtigten Organisationen vom NPO-Unterstützungsfonds.
Gemeinnützige und kirchliche Organisationen sollten daher unbedingt jetzt prüfen, ob sie auf Grund ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Sinne des UStG im EKZ für Unternehmen antragsberechtigt sind, um die Voranmeldefrist nicht zu versäumen.

Eine zuverlässige Aussage ist nur bei einer Einzelfallbetrachtung möglich. Hierfür bitte die Steuerberater:in kontaktieren.

 

Mit lieben Grüßen,
Stefan Wallner

 


WEBINARE:  Recht, Steuern und Finanzen in NPOs und Vereinen

Gemeinsam mit unseren Expert:innen vermitteln wir neues Wissen zu den Themen Recht, Finanzen und Steuern. Kostenlos für Bündnis-Mitglieder! Ein paar Plätze sind noch frei.
Infos und Anmeldung.

 


SERVICE: Kostenlose (Erst)-Beratung von Vereinsorganen

Haben Sie Fragen zu Vereinsgründung oder Gemeinnützigkeit? Suchen Sie nach Expertise zu vereins- bzw. steuerrechtlichen Fragen? Wir beraten und vermitteln kostenlos.
Reservieren Sie hier gleich online Ihren Beratungstermin!

 


MITGLIED WERDEN: Werdet Teil des Bündnis für Gemeinnützigkeit
Interesse an einer Mitgliedschaft? Gebt uns Bescheid und wir informieren euch über Vorteile und Voraussetzungen.
Mitglied werden.

Das geduldige Bohren harter Bretter war erfolgreich und es gibt einen echten Durchbruch: Das umfassendste Gemeinnützigkeitspaket der österreichischen Geschichte geht heute in Begutachtung!

Wir feiern somit einen wahren Meilenstein für den Dritten Sektor, denn konkret bedeutet das ab 2024:

  • Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Zwecke
  • Weniger Bürokratie für NPOs
  • Gemeinnützige Stiftungen werden massiv attraktiviert
  • Deutliche Verbesserungen für das Ehrenamt
  • Verbesserte Dachverbandsregelungen

Besonders erfreulich ist, dass allen Spendenden für Bildung, Kultur, Sport, Tierschutz, Demokratie und Menschenrechte nun gleichwertige Steuervorteile für ihren Beitrag zum Gemeinwohl ermöglicht werden. Das ist das Ergebnis eines langen, intensiven Verhandlungsprozesses unter äußerst professioneller und offener Federführung des Finanzministeriums.

Wir werden euch unseren Begutachtungstext vorab zukommen lassen. Den Gesetzentwurf, um auch selbst Stellungnehmen zu können, findet ihr unter: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/299

Um alle Details zu klären, organisieren wir sobald klar ist, welche Änderungen nach der Begutachtungsphase noch erfolgen, ein Webinar. Schon jetzt findet ihr alle Informationen zusammengefasst in unserer gemeinsamen PRÄSENTATION und der heutigen Presseaussendung mit dem Fundraising Verband Austria. An dieser Stelle auch Danke für die wunderbare Zusammenarbeit mit Günther Lutschinger im speziellen und allen Bündnisvorständ:innen, die in Sachen Gemeinnützigkeitspaket gelaufen sind!

Auch in Zukunft werden wir eine starke Stimme benötigen, um die Rahmenbedingungen für den Dritten Sektor weiter zu verbessern und uns langfristig für ein gutes Leben für alle Menschen in Österreich einzusetzen – zum Glück wird diese Stimme schon jetzt immer lauter:  Wir freuen uns über acht neue Mitglieder aus den unterschiedlichsten Bereichen und verschiedenster Größe. Willkommen Viva con Agua – Leben mit Wasser, NPO Frauennetzwerk, Elektromobilität Neulengbach, ICARUS – Internationales Zentrum für Archivforschung, KLEINE STADT FARM – Verein zur Förderung des Gemeinwohls, CONCORDIA Sozialprojekte Österreich, FSJ – Verein zur Förderung freiwilliger sozialer Dienste und ASBÖ – Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs.

Schön, dass ihr dabei seid! Wir freuen uns darauf, noch viele weitere Meilensteine mit euch zu feiern.

Bis bald,
euer Stefan

 

 


NEUE MITGLIEDER:  Acht Organisationen sind neu dabei!

Wir freuen uns über acht neue Mitglieder, mit denen wir in Zukunft #gemeinsamwirksamer sein werden:

Willkommen im Bündnis für Gemeinnützigkeit!

 


WEBINARE:  Recht, Steuern und Finanzen in NPOs und Vereinen

Gemeinsam mit unseren Expert:innen vermitteln wir neues Wissen zu den Themen Recht, Finanzen und Steuern. Kostenlos für Bündnis-Mitglieder! Ein paar Plätze sind noch frei.
Infos und Anmeldung.

 


SERVICE: Kostenlose (Erst)-Beratung von Vereinsorganen

Haben Sie Fragen zu Vereinsgründung oder Gemeinnützigkeit? Suchen Sie nach Expertise zu vereins- bzw. steuerrechtlichen Fragen? Wir beraten und vermitteln kostenlos.
Reservieren Sie hier gleich online Ihren Beratungstermin!

Der Endspurt vor der politischen Sommerpause war sehr erfolgreich.  Der gesetzliche Rahmen für unseren Energiekostenzuschuss wird in dieser letzten Sitzungswoche im Nationalrat beschlossen und vor allem:

Es ist da! Nämlich das Gemeinnützigkeitspaket, das heute früh im Ministerrat beschlossen wurde und das im Kern eine Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Organisationen bringt. Expliziter Dank auch auf diesem Wege für die intensive (ja, auch zeitlich extensive) Zusammenarbeit mit den Beamt:innen und dem Kabinett des BMF. Es ist großartig, dass wir gemeinsam die „große Lösung“ schaffen werden.

Das Ergebnis ist ein riesiger Meilenstein für den wir lange gemeinsam gekämpft haben. Es ist ein Zeichen unseres solidarischen Einsatzes für- und miteinander in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Gemeinnützigkeit und vor allem: Es ist eine Motivation für uns alle und für unsere gemeinsame Zukunft. Die Erfahrung zeigt, dass das Paket zu noch mehr Spendenbereitschaft führen wird und das wiederum stärkt unsere Freiwilligenarbeit und unsere Wirksamkeit. So können wir weiterhin gemeinsam in allen Feldern der Zivilgesellschaft wirken, wenn wir gebraucht werden.

Die Ausweitung stärkt insbesondere bisher nicht berücksichtige Vereine und Organisationen etwa aus den Bereichen Bildung, Sport, Kultur, Menschenrechte, Demokratieentwicklung und Tierschutz. Das war hoch an der Zeit. Jetzt ist eine Gleichwertigkeit aller gemeinnützigen Spendenzwecke sicher gestellt.

Mit der Ausweitung geht auch eine Verfahrenserleichterung sowie eine Vereinfachung der Abwicklung einher. Das wird insbesondere für neue und kleine Vereine finanziell vorteilhaft sein. Eine Begünstigung soll bereits nach einem Jahr beantragt werden können. Jährlich wird dann nur eine Meldung zur automatischen Verlängerung notwendig sein, für die man wiederum eine Bestätigung durch den/die Steuerberater:in benötigt. Eine Wirtschaftsprüfung bleibt ab € 1 Mio. notwendig.

Jetzt gehen es um die Detailverhandlungen zum Gesetz. Sobald wir genaue Details nennen können, informieren wir euch. Hoffentlich mit Ende August wird die Begutachtung kommen, entsprechend erwarten wir, dass das Gesetz im Herbst durch den Nationalrat geht und das Packerl unter dem Christbaum liegen wird.

Wir alle können stolz sein und uns gemeinsam freuen! Denn mit dem Energiekostenzuschuss sowie Teilen des Freiwilligengesetzes und der Stärkung der Rettungs- und Zivilschutzorganisationen wird hier das bedeutendste Reformpaket für den Sektor in den letzten Jahrzehnten auf den Weg geschickt.

Also: Ab in den Sommer und lasst es euch gut gehen!

Weiterlesen:

 


WEBINARE:  Die Webinartermine für Herbst sind online

Gemeinsam mit unseren Expert:innen vermitteln wir neues Wissen zu den Themen Recht, Finanzen und Steuern. Kostenlos für Bündnis-Mitglieder!
Infos und Anmeldung.

 


SERVICE: Kostenlose (Erst)-Beratung von Vereinsorganen

Haben Sie Fragen zu Vereinsgründung oder Gemeinnützigkeit? Suchen Sie nach Expertise zu vereins- bzw. steuerrechtlichen Fragen? Wir beraten und vermitteln kostenlos.
Reservieren Sie hier gleich online Ihren Beratungstermin!

Wir widmen uns heute Talenten und Fähigkeiten, persönlichen Leidenschaften und individuellen Charakteren. Denn sie machen den gemeinnützigen Sektor zu dem, was er ist!

Und als Bündnis ist es neben der Vertretung unserer gemeinsamen Interessen auch unsere Aufgabe, engagierte Personen in genau diesen persönlichen Fähigkeiten und Leidenschaften zu stärken. Wie wir das tun? Dazu kommen wir gleich. Davor darf ich kurz die Gelegenheit nutzen, meinen eigenen Charakter ein wenig vorzustellen, denn ich bin recht neu im Bündnis: Judith Mehofer. Meine Talente liegen insbesondere in der Kommunikation, wo ich bereits das Agenturleben, aber auch den privatwirtschaftlichen Bereich und zuletzt beim European Forum Alpbach die NGO-Arbeit kennengelernt habe. Nun freut es mich, seit zwei Monaten im Bündnis für Gemeinnützigkeit in den Bereichen Kommunikation, europäische Vernetzung und Veranstaltungen zu wirken.

Apropos Veranstaltung. Jetzt aber zum eigentlichen Grund dieses Newsletters, nämlich den neuen Weiterbildungsangeboten des Bündnis. Es freut uns, euch mitteilen zu können, dass das Webinar-Programm für den Herbst 2023 online ist! Das ist wiederum vor allem für jene interessant, die sattelfest im Vereinsrecht werden wollen, ihre Fähigkeiten im Umgang mit Finanzzahlen stärken möchten, eine Leidenschaft für Steuern haben oder die aufgrund ihres Charakters ohnehin alles interessiert, was mit dem Thema Gemeinnützigkeit zu tun hat. Werft jedenfalls einen Blick auf unser Programm! Am besten möglichst schnell, die Plätze sind nämlich begrenzt.

Auf eine gute Zusammenarbeit! Eure,
Judith Mehofer

PS: Empfehlt die Webinare gerne weiter oder informiert uns über eure Webinar-Ideen für das nächste Jahr, denn ihr wisst ja: gemeinsam sind wir wirksamer.

 

 


WEBINAR RECHT: Wer haftet im Verein? | 4. Oktober 2023

Thomas Höhne klärt die brennendsten Fragen rund um Recht und Haftung in Vereinen. Infos und Anmeldung.

 

WEBINAR STEUERN: Steuerwissen im Verein | 11. Oktober 2023

Rahmenbedingungen und steuerrechtliche Besonderheiten mit LeitnerLeitner. Infos und Anmeldung

 

WEBINAR FINANZEN: Finanzwissen für Vereine I | 17. Oktober 2023

Vereinsgovernance und -steuerung für mittlere und große Vereine. Infos und Anmeldung.

 

WEBINAR STEUERN: Vereine und Abzugsteuer | 7. November 2023

Wie gehe ich bei Auftragnehmer:innen aus dem Ausland vor? Infos und Anmeldung.

 

WEBINAR FINANZEN: Finanzwissen für Vereine II | 14. November 2023

So einfach geht Jahresabschluss! Erfolgreich erstellen und analysieren. Infos und Anmeldung.

 

WEBINAR RECHT: Arbeits- und Beschäftigungsformen | 21. November 2023

Markus Zuckerstätter informiert über Verträge, Dienst-verhältnisse und Versicherungsaspekte. Infos und Anmeldung.

 

WEBINAR FINANZEN: Finanzwissen für Vereine III | 28. November 2023

Ehrenamtliche Rechnungsprüfung – wie geht das? Für kleine, mittlere und große Vereine. Infos und Anmeldung.

 

WEBINAR FINANZEN: Finanzwissen für Vereine IV | 5. Dezember 2023

Controlling: Steuern Sie in eine erfolgreiche Zukunft! Infos und Anmeldung.

 


SERVICE: Kostenlose (Erst)-Beratung von Vereinsorganen

Haben Sie Fragen zu Vereinsgründung oder Gemeinnützigkeit? Suchen Sie nach Expertise zu vereins- bzw. steuerrechtlichen Fragen? Wir beraten und vermitteln kostenlos.
Reservieren Sie hier gleich online Ihren Beratungstermin!